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Bistum Trier erlässt Richtlinien für Verwaltung und Kirchengemeinden:Kirche leistet Beitrag zum Energiesparen

Das Bistum hat Richtlinien zum Energiesparen in den Verwaltungsgebäuden, Dienststellen, Kirchengemeinden sowie für Kirchen, Pfarrheime und -häuser erlassen.
Energiesparrichtlinie Bistum Trier
Datum:
7. Okt. 2022
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier/Koblenz/Saarbrücken – Das Bistum Trier hat Richtlinien zum Energiesparen in den Büro- und Verwaltungsgebäuden des Bistums, den angeschlossenen Dienststellen und Kirchengemeinden sowie für Kirchen, Pfarrheime und -häuser erlassen. Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg schrieb, er sei sich bewusst, dass dies von Mitarbeitenden und Gläubigen vor Ort Einschränkungen verlange – ähnlich wie schon durch die Corona-Pandemie. Andererseits wisse er, dass viele diese Maßnahmen mittragen werden. „Letztlich kommt es vor allem unserer Umwelt zugute und zeigt uns auch, was anders und besser geht.” Er sei sicher, dass eine gute Kommunikation und gute Ideen den Gläubigen dabei helfen können, auch kühlere Kirchenräume zu akzeptieren.

Aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der dadurch ausgelösten Krise in der Energieversorgung haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf die Einsparung von Gas verständigt. Nach dem derzeitigen Stand muss Deutschland etwa 20 Prozent Gaseinsparung erreichen, um eine Gasmangellage abzuwenden. Die Richtlinien des Bistums orientieren sich dabei an der für kirchliche Einrichtungen verbindlichen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung, die die Bundesregierung Anfang September in Kraft gesetzt hat.

Demnach sollen alle Büro- und Konferenzräume des Bistums und der Kirchengemeinden auf maximal 19 Grad aufgeheizt werden. Für Schulen und Kindertageseinrichtungen gelten regional unterschiedliche Bestimmungen. Der Höchstwert für die Lufttemperatur von maximal 19 Grad gilt nicht für Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen geboten sind, etwa bei Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Energetisch mangelhafte Büros und Konferenzräume innerhalb der Verwaltung werden während der Heizperiode nach Möglichkeit geschlossen. Die Möglichkeit des „Mobilen Arbeitens“ nutzend, können Mitarbeitende in anderen Büros untergebracht werden. Sofern energetisch mangelhafte Diensträume der Pastoralen Räume und Kirchengemeinden geschlossen werden müssten, würden individuelle Lösungen gefunden. Die Richtlinien enthalten auch Maßnahmen zum Stromsparen.

Pro Pfarreiengemeinschaft oder fusionierter Pfarrei dürfen im kommenden Winter maximal zwei Kirchen für Gottesdienste beheizt werden. Hierbei soll eine Nutztemperatur von 11 Grad während der Gottesdienste nicht überschritten werden. In allen übrigen Kirchen sollen Maßnahmen zur Vermeidung von Frost-, Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden umgesetzt werden. Auch für Pfarrheime gilt eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad.

Zum Immobilienbestand im Bistum gehören unter anderem Kirchen, Kindertagesstätten und Kindergärten, Pfarrhäuser, Pfarrheime und Pfarrzentren, Schulen und Verwaltungsgebäude. Schon im März hatte von Plettenberg als Zeichen der Solidarität mit den Menschen in der Ukraine die Kirchengemeinden im ganzen Bistum gebeten, die Kirchenheizungen abzustellen oder wenigstens deutlich zu drosseln. Zudem hatte das Bistum im Mai für ein Jahr einen Planungs- und Baustopp für Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen für die Immobilien des Bistums und der Kirchengemeinden erlassen.

Alle weiteren Informationen finden sich unter umwelt.bistum-trier.de
(tef)