Bistum Trier: Ruhestandsgeistlicher darf keine priesterlichen Dienste mehr ausüben :Kölner Kirchengericht bestätigt Urteil wegen sexuellem Missbrauch

Trier – Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat das Urteil im Fall eines Ruhestandsgeistlichen aus dem Großraum Trier bestätigt: Der Mann war im April 2023 des sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Person für schuldig befunden worden (siehe Kirchengericht befindet Priester für schuldig).
Gegen dieses Urteil hatte der Priester beim Dikasterium für die Glaubenslehre Berufung eingelegt; das Dikasterium hatte den Fall in II. Instanz an das kirchliche Gericht im Erzbistum Köln verwiesen.
Das Kirchengericht bestätigte das Urteil und die auferlegten Strafen: Der Ruhestandsgeistliche darf dauerhaft keinerlei priesterlichen Dienste mehr öffentlich ausüben und Sakramente spenden. Ebenso darf er künftig nicht mehr als Priester erkennbar sein (also keine Priesterkleidung mehr tragen), und er darf seinen päpstlichen Ehrentitel nicht mehr führen. Er erhält ein dauerhaftes Verbot, sich in seiner früheren Pfarrei aufzuhalten; sein Ruhestandsgehalt wird gekürzt. Gegen das jetzt bestätigte Urteil ist keine Berufung mehr möglich.
Die am Prozess Beteiligten, das Pastoralteam und die Gremien in der Pfarrei, in der der Ruhestandgeistliche tätig war, sind informiert.