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Kirchlicher Strafprozess auf dem Gerichtsweg gegen Ruhestandsgeistlichen ist abgeschlossen:Kirchengericht befindet Priester für schuldig

Der kirchliche Strafprozess auf dem Gerichtsweg, den das Bistum Trier gegen einen Ruhestandsgeistlichen aus dem Großraum Trier geführt hat, ist abgeschlossen.
Datum:
19. Apr. 2023
Von:
Judith Rupp

Trier – Der kirchliche Strafprozess auf dem Gerichtsweg, den das Bistum Trier gegen einen Ruhestandsgeistlichen aus dem Großraum Trier geführt hat (siehe https://paulinus-bistumsnews.de/aktuell/news/artikel/Strafprozess-auf-dem-Gerichtsweg/), ist abgeschlossen. Das Gericht befand den angeklagten Priester des sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Person für schuldig. Der Strafprozess war von der römischen Glaubenskongregation angeordnet worden.

Das Richterkollegium hat dem Ruhestandsgeistlichen folgende Strafen auferlegt: Der Ruhestandsgeistliche darf dauerhaft keinerlei priesterlichen Dienste mehr öffentlich ausüben und Sakramente spenden. Ebenso darf er künftig nicht mehr als Priester erkennbar sein (also keine Priesterkleidung mehr tragen), und er darf seinen päpstlichen Ehrentitel nicht mehr führen. Er erhält ein dauerhaftes Verbot, sich in seiner früheren Pfarrei aufzuhalten; sein Ruhestandsgehalt wird gekürzt.

Das Urteil ist dem Priester zugestellt worden; er kann innerhalb von 60 Tagen beim Dikasterium für die Glaubenslehre dagegen Berufung einlegen.

Die am Prozess Beteiligten sowie das Pastoralteam und die Gremien in der Pfarrei, in der der Ruhestandpriester tätig war, sind bereits informiert worden.

Vorwürfe sexuellen Missbrauchs gegen den Ruhestandsgeistlichen, die sich auf die Mitte der 2000er Jahre bezogen, sind dem Bistum im Frühjahr 2019 angezeigt worden. Das Bistum hat daraufhin unmittelbar eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet und die Vorwürfe bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen Ende 2019 eingestellt. Danach hatte das Bistum die kirchenrechtliche Voruntersuchung wieder aufgenommen; diese wurde Anfang 2021 abgeschlossen und das Ergebnis nach Rom gemeldet. Die römische Glaubenskongregation war der Empfehlung von Bischof Ackermann gefolgt und hatte einen Strafprozess auf dem Gerichtsweg angeordnet. Bischof Ackermann hatte daraufhin drei Priester, die mit den entsprechenden kirchenrechtlichen Kompetenzen und Befugnissen ausgestattet sind und die nicht dem Klerus des Bistums Trier angehören, als Gericht bestellt. Den Vorsitz führte der Luxemburger Offizial Dr. Patrick Hubert.

Der kirchliche Prozess hat rund eineinhalb Jahre in Anspruch genommen; das Gericht hatte im Herbst 2021 nach Vorlage der Klageschrift durch den Kirchenanwalt seine Arbeit aufgenommen. Das Richterkollegium hatte auch die staatlichen Ermittlungsakten in den Prozess einbezogen.