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Bischof und Präses unterzeichnen Vereinbarung zu konfessioneller Kooperation:Kooperation beim Religionsunterricht: Ökumenisch offen, konfessionell klar

Bischof Ackermann und Präses Latzel haben eine konfessionelle Kooperation beim Religionsunterricht vereinbart.
Bischof Ackermann (li.) und Präses Latzel unterzeichnen die Vereinbarung zur konfessionellen Kooperation beim Religionsunterricht (Foto: Bistum Trier/Inge Hülpes)
Datum:
1. Juli 2021
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier/Düsseldorf – Aus Anlass ihrer Begegnung am 1. Juli in Trier haben der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann und der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dr. Thorsten Latzel, eine Vereinbarung zur konfessionellen Kooperation im evangelischen und katholischen Religionsunterricht unterzeichnet. Gleichlautende Vereinbarungen werden von den Leitenden Geistlichen der Evangelischen Kirche der Pfalz, der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sowie der Bistümer Limburg, Mainz und Speyer unterzeichnet.

Das Pilotprojekt soll an einzelnen Schulen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland Formen eines konfessionell-kooperativen Religionsunterrichtes erproben. „Die beteiligten Kirchen und Bistümer sehen in diesem Schritt gemäß dem Grundsatz einer ‚Konfessionalität in ökumenischem Geist‘ eine Stärkung ihrer Zusammenarbeit“, erklärte Latzel. Zugleich werde damit der konfessionelle Religionsunterricht angesichts der regional sehr unterschiedlichen religionsdemographischen Veränderungen gefördert und weiterentwickelt. „Wir erhoffen uns, dass die Schülerinnen und Schüler ein Verständnis für die Überzeugungen und Lebensformen der anderen Konfession entwickeln, wenn sie gemeinsam lernen. Gleichzeitig wollen wir ein vertieftes Bewusstsein der eigenen Konfession fördern“, erläuterte Ackermann die Beweggründe für das Projekt.

Ziele: Mündigkeit, ethische Urteilskraft und Toleranz

Der Religionsunterricht bleibe nach wie vor katholischer oder evangelischer Religionsunterricht, „auch wenn er phasenweise in konfessioneller Kooperation, etwa durch einen Wechsel der Lehrkraft oder eine Durchmischung der Lerngruppen stattfinde“, so Latzel. Das mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland in seinen Grundzügen abgestimmte Modell weiß sich dem Religionsunterricht gemäß Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes verpflichtet. Es knüpft an bereits bestehende Kooperationsmöglichkeiten, wie etwa die Zusammenarbeit der Fachschaften, zeitweiliges Team-Teaching von bestimmten Themen oder Unterrichtsprojekte in gemischt-konfessionellen Lerngruppen an. „Wir wollen mit der religiösen Bildung erreichen, dass die Schülerinnen und Schüler sich zu Mündigkeit, ethischer Urteilskraft und Toleranz befähigt fühlen“, sagt Ackermann. „Reflektierte ökumenische Offenheit und konfessionelle Eindeutigkeit“ seien die Grundsätze des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts. Das Projekt basiert auf dem Wort der Deutschen Bischofskonferenz „Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichtes. Empfehlungen für die Kooperation des katholischen mit dem evangelischen Religionsunterricht.“ (2016) und der Verlautbarung der Evangelischen Kirche in Deutschland „Konfessionell-kooperativ erteilter Religionsunterricht. Grundlagen, Standards und Zielsetzungen.“ (2018).

Bischof Stephan Ackermann (li.) und Präses Thorsten Latzel

Pilotprojekt mit mehrjähriger Erprobungsphase

Das Pilotprojekt wird von den Kirchen und Diözesen in gemeinsamer Verantwortung aktiv begleitet und unterstützt und nach der mehrjährigen Erprobungsphase ausgewertet und kritisch reflektiert. Entsprechende Konzepte zur konkreten Umsetzung, zunächst im Primarbereich, anschließend in der Sekundarstufe I, werden derzeit mit dem rheinland-pfälzischen und dem saarländischen Bildungsministerium abgestimmt.

Weitere Informationen sind über die Abteilung Schule und Hochschule im Bischöflichen Generalvikariat Trier, Tel.: 0651-7105-222, E-Mail: schule-hochschule@bgv-trier.de, www.schulabteilung.bistum-trier.de zu erhalten.

(JR)