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Kirchen und LIGA in Rheinland-Pfalz äußern sich zum KiTa-Zukunftsgesetz :Nachbesserungen gefordert trotz positiver Ansätze im Gesetzentwurf

Die Kirchen und LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz äußern sich zum KiTa-Zukunftsgesetz.
Birgit Simon von der Kita Christi Himmelfahrt in Trier-Ehrang mit den Kindern zusammen beim Mittagstisch.
Datum:
21. Aug. 2019
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Mainz/Trier –  Die Kirchen und die LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V. begrüßen, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zum KiTa-Zukunftsgesetz deutliche inhaltliche und finanzielle Verbesserungen gegenüber dem ersten Referentenentwurf aufweist. Das geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung der Evangelischen Landeskirchen und der Katholischen (Erz-)Diözesen in Rheinland-Pfalz und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e. V. anlässlich der Beratung des KiTa-Zukunftsgesetzes im Landtag am 21. August hervor.

„Wir sehen uns darin bestätigt, dass unsere Anliegen teilweise aufgegriffen wurden. Es besteht aber weiterhin deutlicher Nachbesserungsbedarf“, heißt es in der Meldung.

Beschäftigte und Träger arbeiteten gemeinsam mit hohem Engagement an der wichtigen staatlichen Pflichtaufgabe der Einrichtung und des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und seien für die reibungslose Zusammenarbeit auf einen vom Land zu erlassenden gesetzlichen Ordnungsrahmen angewiesen. Daher appellieren Kirchen und Wohlfahrtsverbände nochmals an das Parlament, in den weiteren Beratungen die folgenden Forderungen zu berücksichtigen:

  • Die Kostenarten (Personal-, Sach-, Bau- und Investitions- sowie Overheadkosten) müssen schon aus rechtlichen Gründen im Gesetz geregelt und dürfen nicht in eine Rahmenvereinbarung verschoben werden. Auch die Inhalte des Sozialraumbudgets müssen im Gesetz geregelt werden. Zudem ist dieses zwingend an die Tarifentwicklung anzupassen. Mit dem neuen Gesetz muss eine höhere Planungs- und Regelungssicherheit für Träger, Eltern, Kinder und Beschäftigte erreicht werden.
  • Betreuung von Kindern in Kitas erfordert gut ausgebildetes, motiviertes Personal und gute Arbeitsbedingungen. Mit den im Gesetz angedachten Personalaufwüchsen ist ein erster Schritt getan. Es ist wichtig, dass die Personalbemessung sich an wissenschaftlichen Standards orientiert.
  • Schon durch den jetzigen Gesetzentwurf sind erhebliche Mehrkosten zu erwarten. Die Kostenträger dürfen bei der Finanzierung nicht allein gelassen werden. Es ist dringend erforderlich, dass das Gesetz so gestaltet wird, dass die Kosten für die frei-gemeinnützigen Träger deutlich sinken.

Kirchen und Wohlfahrtsverbände wünschen sich eine weitere positive Entwicklung „auf dem Weg zu einem am Ende guten KiTa-Zukunftsgesetz, das von allen Beteiligten getragen und mit hohem Engagement umgesetzt werden kann“. Die notwendige Evaluation der Gesetzesauswirkungen müsse umgehend beginnen.

(red)