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Aktion Arbeit zieht gemischte Bilanz zum neuen Teilhabechancengesetz:Neue Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt – aber befristet

Die Aktion Arbeit zieht eine gemischte Bilanz zum neuen Teilhabechancengesetz. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht der erhoffte Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik.
Dr. Hans Günther Ullrich ist Bischöflicher Beauftragter der Aktion Arbeit
Datum:
26. Nov. 2018
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – Die Aktion Arbeit im Bistum Trier begrüßt das am 6. November vom Deutschen Bundestag beschlossene Teilhabechancengesetz (THCG). „Das eröffnet für langzeitarbeitslose Menschen ab 2019 neue Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt“, sagt Domvikar Dr. Hans Günther Ullrich. Er ist der Bischöfliche Beauftragte für die Aktion Arbeit im Bistum Trier. Gleichzeitig bedauert die Aktion Arbeit, dass die neuen Möglichkeiten bis 2024 befristet und mit weiteren Defiziten behaftet sind. „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht der erhoffte Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik“.

Das neue Gesetz sieht vor, für Langzeitarbeitslose, die in Arbeit vermittelt werden, der Staat einen Teil des Gehaltes zahlt oder sogar die kompletten Lohnkosten übernimmt. Solche Förderungen gibt es zwar auch jetzt schon, doch sie sind an komplizierte Bedingungen geknüpft. Dieses Verfahren wird vereinfacht. Damit können Jobs von Menschen gefördert werden, die älter als 25 sind, wenn sie  mindestens sechs der letzten sieben Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren.

Es ist nicht nur die Befristung, die die Aktion Arbeit an dem neuen Gesetz bedauert. „Hier ist die Zielgruppe gleich auf einen kleinen Teil der Betroffenen begrenzt“, betont Ullrich. Auch sieht er ein Problem darin, dass nicht auf die Freiwilligkeit der Betroffenen gesetzt werde, sondern diese einem Einsatzort zugewiesen werden sollen. „Menschen, die über viele Jahre im Abseits waren, wird man jedoch nicht mit Druck integrieren können.“ Die Aktion Arbeit begrüße sehr, dass das Gesetz ein beschäftigungsbegleitendes Coaching vorsehe. „Noch vorteilhafter wäre es, das Coaching bereits vor der Arbeitsaufnahme anzusetzen, um bestehende Hemmnisse im Vorhinein anzugehen.“ Dass das Coaching durch die Jobcenter selbst durchgeführt werden kann, hält Ullrich nicht für sinnvoll: „Eine solche Begleitung setzt ein intensives Vertrauensverhältnis voraus, das man nicht erwarten kann, wenn dieselbe Institution zugleich als Instanz für die Verhängung von Sanktionen fungiert.“ Das Coaching sollte möglichst innerhalb des Arbeitgeberbetriebs stattfinden.

„Wir begrüßen ganz besonders, dass im Zuge des neuen Gesetzes nun erstmals der auch von uns seit Jahren geforderte Passiv-Aktiv-Transfer möglich wird, dass also in den Jobcentern Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert werden kann. Damit entstehen in den Bundesländern ganz neue Möglichkeiten, von denen wir uns viel versprechen. Gerne unterstützen wir entsprechende Programme wie etwa den saarländischen Beschäftigungspakt und sind gespannt auf die Wirkung dieser innovativen Maßnahme“, blickt Ullrich optimistisch in die Zukunft.

Die Aktion Arbeit als Initiative des Bistums Trier wurde 1983 vor dem Hintergrund steigender Arbeitslosenzahlen vom damaligen Bischof Dr. Hermann Josef Spital ins Leben gerufen. Grundanliegen der Aktion Arbeit ist es, Menschen beim Einstieg bzw. Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit zu helfen, über Ursachen und Folgen von Arbeitslosigkeit aufzuklären und sich mit Projekten und Vorschlägen an einer aktiven Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu beteiligen. Weitere Informationen zum Thema sind unter www.aktionarbeit.bistum-trier.de  

(tef)