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Aktion Arbeit im Bistum Trier reagiert auf Ampel-Koalitionsvertrag:Neuer Ansatz in der Arbeitsmarktpolitik gefordert

Die Aktion Arbeit im Bistum Trier reagiert auf den Ampel-Koalitionsvertrag: Noch zu wenig Interesse an Langzeitarbeitslosen und ihrer individuellen Förderung.
Datum:
21. Dez. 2021
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier/Koblenz/Saarbrücken – Menschen, die es bisher nicht geschafft haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, helfe es nicht, „Hartz IV“ in „Bürgergeld“ umzubenennen, meint die Aktion Arbeit im Bistum Trier. Dass das Wort „Langzeitarbeitslose“ im Koalitionsvertrag der Ampel überhaupt nicht vorkomme, zeige einmal mehr das fehlende Interesse am Millionenheer der Langzeitarbeitslosen.

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, bleibe trotz neuem Namen dem Grundsatz der Hartz-Reformen verhaftet; durch genügend „Fordern und Fördern“ könne man jeden dazu bringen, seinen Lebensunterhalt mit seiner Hände Arbeit zu sichern: „Nicht nur bei den Verantwortlichen für den Koalitionsvertrag und in der Politik allgemein herrschen viele Fehlvorstellungen über die Lebenswirklichkeiten der Menschen, die im Leistungsbezug landen“, so der Bischöfliche Beauftragte für die Aktion Arbeit im Bistum Trier, Hans Günther Ullrich, im Namen der kirchlichen Arbeitsloseninitiative. Bei Langzeitarbeitslosen gehe es meist „nicht ums Nicht-Wollen, sondern ums Nicht-Können”, ergänzt Andrea Steyven, Geschäftsführerin der Aktion Arbeit. Das erlebe man in der konkreten Zusammenarbeit mit Langzeitarbeitslosen immer wieder. Der Versuch, mit immer neuen Maßnahmenpaketen oder jetzt massiven Weiterbildungsangeboten Menschen auf einem Arbeitsmarkt zu integrieren, auf dem für sie kein Platz sei, müsse einer unbefristeten individuellen Förderung Platz machen. Wie ein solcher Ansatz konkret aussehen könne, hat die Aktion Arbeit beispielhaft in einem Modell dargestellt. Ein Schritt in die richtige Richtung sei die im Teilhabechancengesetz vorgesehene Entfristung der Förderung, urteilt die Arbeitsloseninitiative. In seiner bisherigen Form sei das Gesetz nur eines von vielen befristeten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten gewesen. Damit sich für die betroffenen Menschen etwas ändere, müsse sich die Entfristung auf die Förderdauer für die einzelne Person beziehen.

Weitere Informationen gibt es auf www.aktion-arbeit.de.

(ih)

(red)