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Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands fordert gerechtere Mütterrente:Nicht nur Blumen

Mit einem Aufruf setzt sich die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) anlässlich des Muttertags (8. Mai) für eine gerechtere Mütterrente ein.
Nicht nur Blumen - sondern auch eine gerechte Rente. Das fordert die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands
Datum:
4. Mai 2016
Von:
Bischöfliche Pressestelle
Trier – Mit dem Aufruf „Nicht nur Blumen – auch eine gerechte Rente wollen wir“ setzt sich die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) anlässlich des Muttertags am 8. Mai für eine gerechte Mütterrente ein und fordert die Gleichbehandlung bei den Kindererziehungszeiten.

Die kfd begrüßte die Verbesserung der sogenannten Mütterrente, die am 23. Mai 2014 vom Deutschen Bundestag als Teil des Rentenpakets beschlossen worden war. Allerdings sei dies nur ein „erster Schritt“, heißt es in einer Erklärung. Die massive Ungleichbehandlung von Müttern bestehe weiterhin, wie auch das Risiko von Altersarmut. Deshalb schließe die kfd sich den Forderungen und einer Unterschriftenaktion zur gerechten Mütterrente des Deutschen Frauenrates an.

Für Kinder die vor 1992 geboren wurden, werden nach neuer Gesetzlage zwei Jahre berücksichtigt. Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden dagegen drei Jahre mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten angerechnet. Somit sei eine Gleichbehandlung der Mütter nicht gegeben. Die kfd fordert für Mütter, deren Kinder vor und ab 1992 geboren sind, die Anrechnung von drei Kindererziehungsjahren beim Rentenbezug.

Frauen, die ihre Kinder in Ostdeutschland geboren haben, würden auch weiterhin gegenüber westdeutschen Müttern benachteiligt. Während Frauen pro Kind im Westen ab dem 1. Juli 2015 genau 29,21 Euro mehr Bruttorente im Monat erhalten, sind es im Osten 27,05 Euro. Die kfd fordert, „dass jedes Kind der Gesellschaft gleich viel wert sein muss und zwar unabhängig von seiner geografischen Herkunft.“

Weiter fordert die kfd eine „Einzelfallgerechtigkeit“ in Falle von Adoption. Wenn vor 1992 geborene Kinder erst nach dem ersten Lebensjahr adoptiert werden, erhielten die Adoptiveltern keine pauschale Anhebung ihrer Rente, erklärt die kfd. In der der Rentenversicherung sollte auf Antrag und in begründeten Einzelfällen eine von der pauschalen Zuordnungsregelung abweichende Einzelfallentscheidung ermöglicht werden.

Die Kosten der Mütterrente werden aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert. Die kfd fordert, dass die „falsche Finanzierung der Mütterrente aus dem Rententopf beendet wird“. Die Finanzierung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufkommen müssen. Die Mütterrente werde auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angerechnet. Die kfd will einen gestaffelten Rentenfreibetrag, ähnlich eines Sockelbetrages wie im Rentenmodell der Katholischen Verbände.

Zum Muttertag fordert der kfd-Diözesanvorstand im Bistum Trier seine Mitglieder im Bistum auf, sich an der Unterschriftenaktion bis zum 1. Juni, dem internationalen Kindertag, zu beteiligen. Dann sollen die Unterschriftenlisten an die Bundeskanzlerin Angela Merkel überreicht werden.

Die kfd ist mit rund 30.000 Mitgliedern die größte Frauenorganisation im Bistum Trier. Sie ist Mitglied im Deutschen Frauenrat im Saarland und in Rheinland-Pfalz. Der Verband setzt sich für die Interessen von Frauen in Kirche, Politik und Gesellschaft ein. Weitere Informationen unter www.kfd-trier.de.