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Viele Fragen zum Vermögen in den Pfarreien der Zukunft:Noch kein fertiger Plan in der Schublade

Mehr als 300 Menschen sind zur Infoveranstaltung zur Vermögensverwaltung der "Pfarrei der Zukunft" nach Merzig gekommen; viele äußerten Kritik und Bedenken.
(v.l.) Offizial Prälat Dr. Georg Holkenbrink, Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg, Finanzdirektorin Kirsten Straus, Justiziar Matthias Müller und der Direktor des Strategiebereichs Ziele und Entwicklung Dr. Gundo Lames
Datum:
20. Sept. 2017
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Merzig – „Anscheinend hat es einen ganz massiven Vertrauensbruch gegeben, der die Kirchengemeinden und Pfarreien zweifeln lässt, dass etwas Gutes daraus entstehen kann.“ So fasste Pfarrer Peter Leick am Dienstagabend, 19. September, in der Stadthalle Merzig seine Zweifel zusammen.

Zusammen mit über 320 Katholiken aus dem ganzen Saarland war Pfarrer Leick zur Informationsveranstaltung zur Vermögensfrage der Pfarreien der Zukunft gekommen, zu der das Bistum Trier eingeladen hatte. Im Zuge der Umsetzung der Synode soll es nach dem vorläufigen Entwurf künftig nur noch 35 Pfarreien im Bistum Trier geben – zehn davon im Saarland. Mit neuen Grenzen stellt sich natürlich auch die Frage, was mit den Kirchengemeinden, die die Vermögen der bisherigen Pfarreien verwalten, geschehen wird.

Ansatz A oder Ansatz B?

Die Leitungskonferenz des Bistums hat nach Beratungen in der Bistums-Dechantenkonferenz und dem Kirchensteuerrat eine „strategische Vorentscheidung“ getroffen. So bezeichnete es Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg. Er versuchte, zusammen mit der Finanzdirektorin des Bistums, Kirsten Straus, mit Offizial Prälat Dr. Georg Holkenbrink und Justiziar Matthias Müller die getroffene Entscheidung über die Kirchengemeinden der Zukunft zu erläutern. „Wir haben noch keinen fertigen Plan in der Schublade liegen“, sagte Finanzdirektorin Straus. Generalvikar von Plettenberg betonte: „Wir wollen gemeinsam mit Ihnen schauen, wie der Weg aussehen kann. Noch befinden wir uns in der nicht-formalen Phase. Alles, was rechtsverbindlich ist, kommt später.“

Zwei Ansätze waren diskutiert worden: Ansatz A sah vor, die Kirchengemeinden bei der Neugründung der Pfarreien der Zukunft nicht anzutasten. Sie würden mit der Zeit untereinander fusionieren, bis irgendwann eine einzige Kirchengemeinde in der Pfarrei der Zukunft entsteht. „Ansatz B heißt: Eine Pfarrei der Zukunft – Eine Kirchengemeinde“, fasste der Generalvikar knapp zusammen.

„Haben wir denn von der Basis überhaupt ein Mitspracherecht?“, fragte Andrea Hahn, die im Verwaltungsrat in Rissenthal ist. Sie war nicht die einzige, die sich von der Entscheidung aus Trier "regelrecht überfahren" fühlte und ihren Unmut ausdrückte. „Laut unserem Generalvikar ist bei Ansatz A alles schlecht und bei Ansatz B alles gut“, sagte Hans-Thomas Schmitt, Pfarrer in der Pfarreiengemeinschaft Mettlach. „Ich halte Ansatz A für den besseren. Denn im zukünftigen Verwaltungsrat der Kirchengemeinde der Zukunft wird bei Ansatz B nicht mehr aus jeder dann ehemaligen Kirchengemeinde jemand vertreten sein. Die Kirchengemeinden vor Ort sollen aufgelöst und enteignet werden. Ich würde mir wünschen, dass wir uns zusammentun und unsere Befürchtungen aussprechen und unsere Rechte hier einklagen und dafür Gehör finden.“

"Was braucht meine Pfarrei der Zukunft, damit sie funktionieren kann?"

Finanzdirektorin Kirsten Straus konnte die Kritik gut nachvollziehen: „Ansatz A ist jetzt beliebt. Aber er wird in Zukunft schwierig zu gestalten werden. Viele Kirchengemeinden können kaum noch auf den eigenen Füßen stehen und werden fusionieren müssen.“ Sie prophezeite, dass die Pfarreien der Zukunft dadurch nie zur Ruhe kommen würden, wenn sie jedes Jahr eine Fusion bewältigen müssten.

Im Bistum Trier gibt es zurzeit 897 Kirchengemeinden. Nach Ansatz B wären es ab 2020, so der aktuelle Zeitplan, nur noch 35. Straus versuchte, die Entscheidung für den Ansatz B aus der Perspektive der Pfarrei der Zukunft verständlich zu machen. Diese sei der Raum, in dem die Menschen miteinander und füreinander lebten. „Als Verwaltungsrat ihrer Kirchengemeinde ist Ihr erstes Interesse im Moment: ‚Was ist für meine Kirchengemeinde wichtig?’“, sagte die Finanzdirektorin. „Sie sind aber auch Teilhaber einer Pfarrei der Zukunft und Sie möchten, dass diese auch funktioniert. Deshalb müssen Sie sich auch fragen: ‚Was braucht meine Pfarrei der Zukunft, damit sie funktionieren kann?’“

Straus führte aus, dass die Kirchengemeinden auf keinen Fall enteignet werden. Im Gegenteil: sie dürfen selbst entscheiden, welchen Teil ihres Vermögens sie zweckbinden wollen, welche Beschränkungen sie dem Vermögen auferlegen wollen oder wer darüber entscheiden darf. So können die Verwaltungsräte jetzt schon entscheiden, ob ein Teil ihres Vermögens an die Renovierung des Kirchturms, den Unterhalt des Pfarrheims oder an den Kirchenchor gebunden werden soll.

Schließlich sollen alle Verwaltungsräte einer künftigen Pfarrei der Zukunft zusammentreffen: „Sie werden gemeinsam schauen, wie die einzelnen Verwaltungsräte über Ihr Vermögen entschieden haben. Und Sie werden schauen, ob das für die Pfarrei der Zukunft reicht. Gibt es nur noch Zweckbindungen oder haben wir auch noch freies Vermögen, mit dem wir umgehen können?“ Dies sei eine schwierige Aufgabe, gab die Finanzdirektorin zu. „Denn Sie müssen sich in die Perspektive der Pfarrei der Zukunft versetzen und nicht mehr nur aus Ihrer Kirchengemeinde heraus denken.“

Generalvikar von Plettenberg fügte hinzu, dass die Entscheidung der Leitungskonferenz lediglich den Grundriss darstelle: „Wie das konkret aussieht, muss von Ihnen gestaltet werden, das können wir von oben nicht bestimmen.“ „Wir wollen auch nicht, dass Sie sich verweigern. Der Bischof hat alle Räte und Gremien zu hören - und das nehmen wir sehr ernst!“, ergänzte Justiziar Matthias Müller. „Wann das formale Verfahren durchgeführt wird, wissen wir noch nicht; wir werden Sie aber rechtzeitig informieren.“

"Was passiert mit den Gruppen und Vereinen?"

Wichtig war den Anwesenden auch die Frage, was beispielsweise mit Gruppen oder Fördervereinen passieren wird. Finanzdirektorin Straus machte klar, dass die Kassen der Gruppen einer Pfarrei  (also etwa das Geld der Ministranten, der Chöre oder anderer Gruppen) nicht in einem großen Topf verschwinden werden. „Wenn Sie einen Verein haben, behalten Sie natürlich ihren Verein“, so Justiziar Müller. Gegebenenfalls müsse man die Satzungen ändern oder erweitern, um den darin angegebenen Zweck anzupassen.

„Ich hoffe, dass wir so weit wie möglich Dinge offen gelegt und transparent gemacht haben. Ich bin mir bewusst, dass viele Fragen offen bleiben. Aber ich hoffe, dass wir trotzdem ein wenig Vertrauen schaffen konnten“, sagte der Generalvikar zum Abschluss der Veranstaltung. „Wir können und wollen diesen Weg nicht ohne Sie gehen!“

Weitere Veranstaltungen finden statt am

  • Mittwoch, 20. September in der Hocheifel-Halle in Adenau (nicht in Nürburg, wie ursprünglich geplant)
  • Freitag, 22 September in der Stadthalle Neuerburg
  • Montag, 9. Oktober in der Stadthalle Boppard
  • Mittwoch, 11. Oktober in der Illipse Illingen
  • Freitag, 13. Oktober im Robert Schuman-Haus Trier.

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 19 Uhr und dauern bis etwa 21.30 Uhr. Zur besseren Planung bittet das Synodenbüro um Anmeldung entweder über die Internetseite www.bistum-trier.de/vermoegensfragenpdz oder im Synodenbüro unter Telefon 0651-7105-623. Alle Informationen zur Umsetzung der Synode im Bistum Trier sind unter www.herausgerufen.bistum-trier.de zu finden.

(dh)