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Prävention im Krankenhaus geht aktiv voran

Die Ombuds- und Vertrauenspersonen in den katholischen Krankenhäusern im Bistum Trier haben die Präventionsarbeit weiterentwickelt.
Datum:
8. März 2024
Von:
red/G. Jacquemoth

Trier - Die Ombuds- und Vertrauenspersonen in den katholischen Krankenhäusern im Bistum Trier entwickeln die Präventionsarbeit weiter und haben dazu eine neue Austauschgruppe gebildet. „Das Ziel ist es, durch Vernetzung und Informationsaustausch die Präventionsarbeit weiter zu professionalisieren. Die Ombudspersonen arbeiten hier aktiv daran, dass im Krankenhausalltag Situationen vermieden oder schnell behoben werden, in denen sich Patienten oder Mitarbeitende unwohl fühlen“, so Dr. Andreas Zimmer, einer der beiden Präventionsbeauftragten des Bistums Trier. Die Ombuds- und Vertrauenspersonen sind die Garanten dafür, dass Präventionskonzepte in den Klinik-Strukturen wirksam umgesetzt werden. Sie sind Ansprechpartner, halten das Bewusstsein für Prävention wach und intervenieren, wenn es zu Gewalt oder Grenzverletzungen kommt.

Grundlage der Präventionsarbeit ist die bereits 2015 erarbeitete Empfehlung „Prävention gegen sexualisierte Gewalt und andere Formen von Gewalt in den Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens“ für alle Träger sowie die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Einrichtungen, die Mitglied im Caritasverband für die Diözese Trier e. V. sind. „Oberstes Ziel ist es, dass sich Patienten, Bewohner, Klienten und schutz- und hilfebedürftige Erwachsene sich in unseren Einrichtungen wohl und sicher fühlen“, so Thomas Jungen, Referent für katholische Krankenhäuser im Diözesan-Caritasverband. Er begrüßt, dass die in den katholischen Einrichtungen bereits lange praktizierte Präventionsarbeit seitens des Gesetzgebers gestärkt wird. So regelt im Saarland eine neue Rechtsverordnung, was 2022 im Saarländischen Krankenhausgesetz festgeschrieben wurde, nämlich der Schutz der Patientinnen und Patienten und der Mitarbeitenden und vor allem auch der Kinder und Jugendlichen in saarländischen Krankenhäusern. Die katholischen Krankenhäuser im Saarland haben die wesentlichen Vorgaben der Neuregelungen im Krankenhausgesetz bereits umgesetzt.