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Noch vier Wochen bis zu den Gremienwahlen – Kandidatensuche abgeschlossen:Rätewahl im Bistum Trier geht in den Endspurt

Vier Wochen vor der Wahl der pastoralen Gremien ist die Frist zur Kandidatensuche geendet. Diese Schritte stehen in den Pfarreien nun als nächste an.
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Datum:
13. Okt. 2021
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier/Saabrücken/Koblenz – Am 6. und 7. November finden im Bistum Trier die Wahlen für die pastoralen Gremien statt. Vier Wochen vor der Wahl endet die Frist zur Kandidatensuche. Jetzt haben die Gläubigen die Möglichkeit, sich über ihre Kandidatinnen und Kandidaten zu informieren.

„Die noch amtierenden Räte müssen spätestens drei Wochen vor der Wahl die Kandidatenliste veröffentlichen“, erklärt der Referent für die kirchlichen Räte im Bischöflichen Generalvikariat, Dr. Thomas Fößel. Ob dies per Aushang in der Kirche oder im lokalen Pfarrbrief geschieht, sei den Verantwortlichen vor Ort überlassen.

Anfang November wählen die Katholikinnen und Katholiken in 673 Pfarreien und in der Gehörlosenpfarrei. Wahlberechtigt sind 916.000 Personen. In 168 Pfarreien, die zum 1. Januar 2022 fusionieren, finden die ersten gemeinsamen Wahlen am 29. und 30. Januar 2022 statt. Hier sind cira 210.000 Gläubige zur Wahl aufgerufen. Hinzu kommen rund 32.000 Katholikinnen und Katholiken in von der Flut betroffenen Pfarreien, die zu einem noch nicht benannten Zeitpunkt wählen werden.

Direktwahl in den Pfarreienrat deutlich stärker nachgefragt

Die 673 Pfarreien, die im November wählen, haben sich für eines von drei Wahlmodellen entscheiden. Hier zeigen sich Verschiebungen im Vergleich zur letzten Gremienwahl. Entschied sich im Jahr 2015 noch mit 78 Prozent der überwiegende Teil der Pfarreien für die Wahl eines klassischen Pfarrgemeinderates, sind es in diesem Jahr voraussichtlich nur noch rund 46 Prozent. Das entspricht 311 Pfarreien. Leicht gestiegen ist der Anteil der Pfarreien, die einen Kirchengemeinderat wählen wollen. Waren es 2015 16 Prozent, haben sich nun mit 160 Pfarreien 24 Prozent für dieses Wahlmodell entschieden. Ein Kirchengemeinderat übernimmt neben den Aufgaben des Pfarrgemeinderates auch die Aufgaben des Verwaltungsrates. Deutlich stärker gewählt wurde das Modell der Direktwahl in den Pfarreienrat. Hier stellen die Pfarreien Kandidaten auf, die direkt in den Pfarreienrat, also dem Gremium der Pfarreiengemeinschaft, entsendet werden. Einen eigenen Pfarrgemeinderat gibt es in diesen Pfarreien nicht mehr. Entschieden sich im Jahr 2015 gerade einmal sechs Prozent der Pfarreien für die Direktwahl, sind es dieses Mal 30 Prozent (202 Pfarreien). Bislang war eine Direktwahl nur dann möglich, wenn alle Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft für dieses Modell votierten. In diesem Jahr können sich die Pfarreien innerhalb einer Pfarreiengemeinschaft erstmals für unterschiedliche Wahlmodelle entscheiden. „Die Attraktivität dieses Wahlmodells ist sicherlich der Tatsache geschuldet, dass erheblich weniger Kandidatinnen und Kandidaten gebraucht werden, als bei einem Pfarrgemeinderat oder einem Kirchengemeinderat“, sagt Fößel. Gleichzeitig habe sich eine nicht unerhebliche Zahl von Pfarreien für die Direktwahl entschieden, weil die sie die anstehenden Wahlen bereits im Horizont einer größeren Zusammenarbeit oder im Blick auf mögliche Fusionen verstünden.

Räte sind "wesentliches demokratisches Element unserer Kirche"

In den meisten der 673 Pfarreien seien dank des hohen persönlichen Engagements hunderter von Ehrenamtlichen ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten gefunden worden, sagt Fößel. Es gestalte sich aber zunehmend schwieriger, Menschen für ein langfristiges Engagement in den gewählten Gremien zu motivieren.

Fößel wirbt vier Wochen vor der Wahl bei den Gläubigen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. „Dass die Mitglieder einer Pfarrei ihre Vertreterinnen und Vertreter wählen, die ihre Anliegen im Zusammenspiel mit den hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern gestalten, ist ein ganz wesentliches demokratisches Element unserer Kirche, das jede und jeder ab 16 Jahren nutzen sollte“, betont der Räteverantwortliche. In den Räten werde das synodale Prinzip erfahrbar. Die pastoralen Gremien seien unverzichtbarer Bestandteil der Entwicklung der Kirche von Trier, die auf die Würde und Verantwortung aller Getauften setze.

Die Öffnungszeiten der Wahlbüros werden in der Regel von den zuständigen Pfarrbüros veröffentlicht. Wer am Wahlwochenende nicht zu Hause ist, kann im Pfarrbüro die Briefwahl beantragen.

Alle Informationen zu den Wahlen gibt es online unter www.bistum-trier.de/wahlen2021

(uk)