Saarbrücken - Todkranke Menschen haben ein Recht darauf, dass sie in dieser letzten Phase ihres Lebens bestmöglich versorgt sind. Ein Recht, das der Bundestag Ende vergangenen Jahres mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung gestärkt hat. Wie sich dieses Gesetz auswirkt und welche Ziele es verfolgt, das hat Gesundheitsministerin Monika Bachmann beim jüngsten Saarbrücker Hospizgespräch erläutert. Etwa 100 Interessenten lauschten dem Vortrag am 25. Januar im Saarbrücker Haus der Ärzte. Rita Waschbüsch, Vorsitzende des veranstaltenden Fördervereins Sankt Jakobus Hospiz, moderierte den Abend. Ziel des Gesetzes ist es, die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland und insbesondere im ländlichen Raum flächendeckend auszubauen, sagte Bachmann. “Das Saarland hat bereits ein dichtes Netz aus ambulanten und stationären Hospizen”, betonte die Gesundheitsministerin. Sie hob hervor, dass das Saarland als erstes Bundesland eine flächendeckende, ambulante Palliativversorgung vorweisen konnte. Einer der Zuhörer fragte daraufhin, wie es mit der Versorgung in Pflegeheimen aussehe. Bachmann erklärte, dass mithilfe des Gesetzes neben stationären und ambulanten Hospizen auch die Palliativversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern ausgebaut werden soll. Da die meisten Menschen weiterhin im Krankenhaus sterben, sei es beispielsweise möglich, Palliativ-Stationen und -Teams zu errichten. Allerdings betonte Bachmann auch, dass man solche Einrichtungen am tatsächlichen Bedarf messen müsse. Nicht jedes der 22 Krankenhäuser im Saarland benötige eine eigene Palliativversorgung. Stattdessen solle das vorhandene, gut aufgestellte Angebot verbessert werden. Die Ministerin erläuterte einige der Regelungen, die das neue Gesetz vorsieht. Besonders wichtig sei, dass die Palliativversorgung nun als ein Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt. Stationäre Hospize würden finanziell gestärkt, indem die Krankenkassen einen höheren Mindestzuschuss für Patienten zahlen. Zudem übernähmen die Krankenkassen 95 statt bislang 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Ambulante Hospizdienste erhielten ebenfalls höhere Zuschüsse, etwa für Sachkosten statt wie bisher nur für Personalkosten. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll insbesondere in ländlichen Gebieten wie dem Saarland schnell voran gebracht werden. Der nächste Schritt sei es, so Bachmann, die vorgeschriebenen Maßnahmen in den Einrichtungen umzusetzen. “Es ist wichtig, die Ansprüche geltend zu machen”, sagte sie. Darüber hinaus halte die immer älter werdende Gesellschaft weitere Herausforderungen bereit. Als Beispiel nannte Bachmann den Umgang mit todkranken Menschen, die gleichzeitig dement sind und deshalb ihre Wünsche nicht mehr mitteilen können. Bei einem Besuch in einem Hospiz habe sie einen solchen Mann getroffen. Daraufhin habe sie einen der Pfleger gefragt, woran er denn merke, was der demente Mann wünsche. “An den Augen”, habe der Pfleger geantwortet, und daran, wie der Mann sich verhalte. Bachmann hob hervor, dass es auch über das neue Gesetz hinaus wichtig sei, die Palliativversorgung weiter voranzutreiben. Damit jeder todkranke Mensch sein Recht auf bestmögliche Betreuung auch nutzen könne.