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Bischof Ackermann wird Stellung nehmen – Keine direkten Auswirkungen auf Seelsorge:Rom setzt Umsetzungsgesetz zur Überprüfung aus

Die römische Kleruskongregation hat entschieden, den Vollzug des Umsetzungsgesetzes auszusetzen, damit der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte eine sorgfältige Durchsicht des Gesetzes durchführen kann.
Herausgerufen
Datum:
21. Nov. 2019
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier - Am 21. November hat Bischof Dr. Stephan Ackermann die Nachricht erhalten, dass die römische Kleruskongregation entschieden hat, den Vollzug des „Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016“ auszusetzen, damit der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte eine sorgfältige Durchsicht und Prüfung des Gesetzes durchführen kann. Auslöser war die Beschwerde einer Priestergemeinschaft bei der Kleruskongregation. Zudem liegt dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte der Antrag einiger Gläubigen aus dem Bistum vor, die Übereinstimmung des Umsetzungsgesetzes mit dem universalen Kirchenrecht zu prüfen.

Bischof Ackermann wird nun wie von der Kongregation erbeten Stellung nehmen zu der Beschwerde, die die Priestergemeinschaft Unio Apostolica eingereicht hat. Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg wird zusammen mit den Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat prüfen, welche Konsequenzen die Aussetzung des Vollzugs hat und welche Maßnahmen nötig sind.

Für die Seelsorge vor Ort hat das römische Schreiben keine direkten Auswirkungen. Die Mitarbeitenden des Bistums werden informiert.

Ergänzung vom 22. November 10.30 Uhr:

Wahlen zum ersten Rat der Pfarrei ausgesetzt

Als erste Maßnahme hat Bischof Ackermann verfügt, dass die geplanten Wahlen zum ersten Rat der Pfarrei ausgesetzt werden, weil deren Durchführung gegen die verfügte Aussetzung verstoßen würde. Zu allen weiteren Konsequenzen und Maßnahmen läuft die Prüfung; Informationen dazu erfolgen Anfang der kommenden Woche.

Aktuelle Informationen finden Sie auch unter www.bistum-trier.de/herausgerufen 

(JR)

Dekret über die Aussetzung der Wahlen zu den Kammern zum ersten Rat der Pfarrei