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Bischofskonferenz veröffentlicht Arbeitshilfe „Trauerfeiern und Gottesdienste nach Katastrophen“:Seelsorgerisch, betend und liturgisch präsent sein

Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine Arbeitshilfe "Trauerfeiern und Gottesdienste nach Katastrophen" veröffentlicht.
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Datum:
21. Dez. 2020
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Bonn/Trier – Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 21. Dezember 2020 eine Arbeitshilfe zum gottesdienstlichen Umgang der Kirche mit sogenannten Großschadensereignissen veröffentlicht. Sie dient als praktische Handreichung für die Planung und Durchführung von Trauerfeiern und Gottesdiensten.

Immer wieder erschüttern Katastrophen die Gesellschaft. Naturkatastrophen und Ereignisse aufgrund menschlichen Versagens zählen dazu ebenso wie gezielte Angriffe auf Leib und Leben anderer, so zum Beispiel die Amokläufe von Erfurt (2002) und Winnenden (2009), die Tsunami-Katastrophen von 2004 und 2011, das Love-Parade-Unglück 2010 in Duisburg, der Germanwings-Absturz in den französischen Alpen 2015, der Amoklauf von München 2016, der Terroranschlag vom Berliner Breitscheidplatz kurz vor Weihnachten 2016 oder die Amokfahrt in Trier am 1. Dezember 2020.

Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann, der auch Vorsitzender der Liturgiekommission der DBK ist, betont im Vorwort der Arbeitshilfe: „Angesichts solcher Taten und Geschehen ist es selbstverständlich und notwendig, dass die Kirche seelsorgerisch, aber auch betend und liturgisch präsent ist.“ Nach derart traumatisierenden Ereignissen komme daher auch den zentralen Gottesdiensten eine hohe gesamtöffentliche Bedeutung zu. „Durch das plurale Gepräge der Gesellschaft erübrigt sich kirchliches Handeln offensichtlich nicht“, hält Bischof Ackermann fest, „steht aber – ebenso offensichtlich – vor der Aufgabe, hierauf adäquat zu reagieren“. Hierzu gehöre auch die wachsende Erfordernis, bei Gedenk- und Trauerfeiern Angehörige anderer Religionen in geeigneter Weise einzubinden. „Dies alles bringt für uns als Kirche spezifische theologische und praktische Herausforderungen mit sich, für deren Bewältigung wir Bischöfe nun Orientierung geben wollen.“

Die Arbeitshilfe „Trauerfeiern und Gottesdienste nach Katastrophen“ versteht sich als unmittelbar anwendungsbezogene Handreichung und richtet sich an alle kirchlichen Akteure und Entscheidungsträger, die – professionell oder im Akutfall – mit der Vorbereitung und Durchführung solcher Feiern befasst sind. Neben Fragen von Zeitpunkt und Form der Feier geht die Arbeitshilfe auch auf Fragen von Symbolik, Raum und Ritual sowie Angehörige, Notfalldienste und Opfer ein. Elemente einer Feier werden ebenso vorgestellt wie mögliche Räume für Trauergottesdienste. Außerdem werden Fragen der Medienarbeit behandelt. In einem Anhang bietet die Arbeitshilfe geeignete Bibelstellen für diese Form von Gottesdiensten und Bausteine für Trauerfeiern nach Katastrophen.

Die Arbeitshilfe „Trauerfeiern und Gottesdienste nach Katastrophen“ erscheint in der vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen Reihe Arbeitshilfen (Nr. 317) und kann im Internet auf www.dbk.de unter Publikationen bestellt oder als pdf-Datei heruntergeladen werden.

(red)