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12. Priesterrat im Bistum Trier kommt zur ersten Sitzung zusammen:„Senat des Bischofs“ konstituiert sich

Am 29. September hat sich der 12. Priesterrat im Bistum Trier konstituiert. Dem Priesterrat gehören 42 Kleriker an. Er ist für fünf Jahre im Amt.
Der Priesterrat im Bistum Trier
Datum:
30. Sept. 2016
Von:
Bischöfliche Pressestelle
Trier – Der 12. Priesterrat im Bistum Trier hat sich am 29. September in Trier konstituiert. Der Priesterrat gehört neben dem Katholikenrat, dem Diözesanpastoralrat und dem Kirchensteuerrat zu den diözesanen Gremien des Bistums. Er ist für fünf Jahre im Amt. Bischof Dr. Stephan Ackermann erinnerte am Rande der ersten Sitzung daran, dass das Gremium keine bloße „Standesvertretung“ sei, sondern vielmehr der „Senat des Bischofs“, wie es auch im Status des Priesterrates heißt, und Beratungsgremium. „Der Priesterrat ist wie die weiteren diözesanen Gremien jetzt besonders gefragt bei der Umsetzung der Synodenergebnisse. Er ist eine wichtige Gesprächsebene für mich.“ Dem Priesterrat gehören 42 Kleriker an. Dazu gehören Priester, die in der Fläche des Bistums oder der kategorialen Seelsorge arbeiten, „geborene Mitglieder“ wie die Weihbischöfe, der Generalvikar, der Priesterreferent und der Regens (Leiter) des Priesterseminars, entsandte Personen etwa aus Orden oder von der Theologischen Fakultät Trier und bis zu fünf berufene Mitglieder. Zwei Diakone nehmen als Mitglieder ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil, als ständiger Gast gehört die Direktorin im Bischöflichen Generalvikariat Mechthild Schabo (Zentralbereich Pastoral und Gesellschaft) dem Gremium an. Die Geschäftsführung liegt beim gewählten Moderator Pfarrer Thomas Darscheid (Neuwied), dem geschäftsführenden Ausschuss, zu dem Pfarrer Günter Hardt (Bad Sobernheim), Hans-Georg Müller (Schwalbach) und Kaplan Johannes Kerwer (Hermeskeil) gehören, und Katharina Zey-Wortmann (Bischöfliches Generalvikariat). Aufgabe des Priesterrates ist es laut Statut, „den Bischof bei der Leitung der Diözese nach Maßgaben des Rechts zu unterstützen, um das pastorale Wohl des ihm anvertrauten Teiles des Gottesvolkes so gut wie möglich zu fördern“. Das Gremium berät den Bischof etwa bei Fragen des priesterlichen Dienstes oder der pastoralen Planung. Der Rat muss gehört werden unter anderem bei der Errichtung oder Aufhebung von Pfarreien und pastoralen Strukturen oder bei Kirchenneubauten oder Profanierungen von Kirchen. Das Statut des Priesterrates ist im Kirchlichen Amtsblatt 1999 Nr. 213 veröffentlicht. (JR)