Bistum Trier hat Nutzungsordnung für ehemalige Abteikirche überarbeitet:St. Maximin weiter offen für Konzertveranstaltungen
Seit 20 Jahren wird die ehemalige Reichsabtei St. Maximin als Sport- und Veranstaltungshalle genutzt. Jetzt hat das Bistum die Nutzungsordnung überarbeitet.
Wie hier bei der Bistumssynode wird St. Maximin auch als Veranstaltungsraum genutzt.
Datum:
1. Juni 2016
Von:
Bischöfliche Pressestelle
Trier – St. Maximin steht auch weiter als Veranstaltungsort für Konzerte zur Verfügung. Nach über 20 Jahren Nutzung hat das Bistum die bisherigen Erfahrungen ausgewertet und entschieden, die Nutzung und die organisatorischen Abläufe zum 1. Januar 2017 neu zu regeln. Danach können in St. Maximin neben dem Schulsport der Bischöflichen Förderschule St. Josef, der St. Maximin-Schule sowie der St. Helena-Schule und den Bistumsveranstaltungen auch in Zukunft in begrenztem Umfang „Veranstaltungen Dritter“ stattfinden. Einzelheiten regeln eine neue Nutzungsordnung sowie eine entsprechende Nutzungsvereinbarung. Mit dem Kulturdezernat der Stadt Trier ist das aktualisierte Konzept besprochen worden. Informationen zur Nutzung von St. Maximin sind zu finden auf: www.st-maximin-trier.de. Anfragen können gerichtet werden an: st.maximin@bistum-trier.de Im Zeitraum von 1976 bis 1995 hat das Bistum Trier die ehemalige Abteikirche der Reichsabtei St. Maximin mit umfangreichen Sanierungen gerettet. Seit dieser Zeit dient sie als Turn- und Veranstaltungshalle.