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Bischof erlässt Dekrete zur Errichtung von 15 Pastoralen Räumen im Bistum Trier:Start zum 1. Januar

Bischof Dr. Stephan Ackermann hat am 15. und 16. Dezember 2021 die Dekrete zur Errichtung von 15 Pastoralen Räumen und der damit verbundenen Kirchengemeindeverbände im Bistum erlassen.
Datum:
20. Dez. 2021
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier/bistumsweit – Bischof Dr. Stephan Ackermann hat am 15. Dezember und 16. Dezember 2021 die Dekrete zur Errichtung von 15 Pastoralen Räumen und der damit verbundenen Kirchengemeindeverbände im Bistum Trier erlassen. Damit werden zum 1. Januar 2022 die Pastoralen Räume Adenau-Gerolstein, Bernkastel-Kues, Betzdorf, Hermeskeil, Idar-Oberstein, Koblenz, Maifeld-Untermosel, Mayen, Neuwied, Saarbrücken, Schweich, Trier, Wadern, Völklingen und Wittlich errichtet.

Zeitgleich erließ Bischof Ackermann auch das Statut für die Pastoralen Räume. Im Statut ist der Pastorale Raum allgemein beschrieben, seine Ziele sind ebenso benannt wie die Organe. Weitere Paragraphen beschreiben die Aufgaben des Leitungsteams und der Bischofsvikare. Der Paragraph zu den Kirchengemeindeverbänden verweist auf das Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Trier (KVVG).

Dem Erlass der Dekrete war eine Anhörungsphase vorausgegangen, in der die Verwaltungsräte bzw. Kirchengemeinderäte der Kirchengemeinden angehört wurden, die sich in einem neuen Kirchengemeindeverband auf der Ebene des Pastoralen Raums zusammenschließen; ebenso hatten die Dekanate, die aufgehoben oder verändert werden, Gelegenheit zur Rückmeldung. Auch der Priesterrat und die Landesregierungen Rheinland-Pfalz und Saarland waren um Stellungnahmen gebeten.

Die Leitungsteams für die 15 Pastoralen Räume sind ernannt, so dass diese neue mittlere Ebene des Bistums zum 1. Januar ihre Arbeit aufnehmen kann. Weitere 20 Pastorale Räume sollen dann 2023 errichtet werden.

Informationen rund um die Pastoralen Räume sind unter https://www.bistum-trier.de/unser-bistum/vor-ort/pastorale-raeume zu finden. Dort sind auch die Dekrete und Statut einsehbar, die an die betreffenden Kirchengemeinden versandt werden.
(JR)