Caritas-Stiftungen begrüßen Reform des Stiftungsrechts:Stiften wird erleichtert
Bistumsweit/Trier – Die Caritas-Stiftungen in Deutschland begrüßen das im Juli verabschiedete Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts. Das hat der Arbeitskreis Stiftungen des Deutschen Caritasverbandes, in dem alle deutschen Caritas-Stiftungen zusammengefasst sind, anlässlich des Internationalen Tages der Stiftungen am 1. Oktober gemeldet. Die Gesetzesreform werde sich entsprechend auf das für die Caritas-Stiftungen maßgebliche kirchliche Stiftungsrecht auswirken.
„Was uns besonders freut: Das Stiften wird insgesamt erleichtert“, sagt Michaela Marx, Geschäftsführerin der in Trier beheimateten Stiftung Menschen in Not – Caritas-Stiftung im Bistum Trier. „Unser zentrales Anliegen ist es, Frauen und Männer für die Idee zu begeistern, eine sozial tätige Stiftung zu gründen. Dies wird uns nach Einführung der Reform sicher noch leichter fallen.“ Mit der Gesetzesreform werde das Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher; außerdem seien zahlreiche Streitfragen geklärt worden, was mehr Rechtssicherheit für Stifter, Stiftungen, Mitglieder von Stiftungsorganen und die zuständigen Behörden schaffe.
Bundeseinheitliche Regelungen und mehr Transparenz
„Alles dies begrüßen wir uneingeschränkt. Nach unserer Erfahrung war die Reform die richtige Weichenstellung“, erklärt Marx. Aus ihrer Sicht zählt vor allem die bundeseinheitliche Regelung des Stiftungszivilrechts für alle rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts zu den wesentlichen Verbesserungen. Marx nennt zwei Beispiele: Vorstände hätten künftig bei Prognose-Entscheidungen, etwa im Bereich der Vermögensanlage, einen haftungsfreien Ermessensspielraum, die sogenannte „Business Judgement Rule“. Zudem dürften nun Umschichtungsgewinne grundsätzlich auch zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden. Einen weiteren Vorteil sieht die Menschen-in-Not-Geschäftsführerin in der Abschaffung der landesspezifischen Regelungen, da sie uneinheitlich und vielfach lückenhaft gewesen seien. Nun würden Regelungen zu Strukturänderungen wie beispielsweise eine Satzungsänderung oder die Auflösung einer Stiftung durch Bundesrecht vereinheitlicht, detaillierter festgehalten und zugleich erleichtert. Darüber hinaus soll ein vom Bundesamt der Justiz geführtes Stiftungsregister für mehr Transparenz sorgen.
In Deutschland gibt es zurzeit über 50 Stiftungen unter dem Dach der Caritas. Sie repräsentieren insgesamt über 350 Treuhandstiftungen mit einem Kapital von rund 350 Millionen Euro. Die Stiftung Menschen in Not – Caritas-Stiftung im Bistum Trier initiiert und begleitet seit 2004 stifterisches Engagement. Heute betreut sie 34 Treuhandstiftungen und 11 Stiftungsfonds mit einem Gesamtvolumen von rund 10,2 Millionen Euro. Allein 2020 konnten Menschen in Not vorwiegend regional mit 376.000 Euro unterstützt werden. In diesem Jahr erhielt die Stiftung zum zweiten Mal das Qualitätssigel für gute Treuhandstiftungsverwaltung vom Bundesverband Deutscher Stiftungen. Weitere Informationen gibt es auf www.menschen-in-not.de.
(red)