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Glaubenskongregation ordnet Strafprozess gegen Ruhestandsgeistlichen an:Strafprozess auf dem Gerichtsweg

Die römische Glaubenskongregation hat angeordnet, einen kirchlichen Strafprozess gegen einen Ruhestandsgeistlichen zu führen.
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Datum:
19. Juni 2021
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – Im Fall eines Ruhestandsgeistlichen aus dem Großraum Trier, dem sexueller Missbrauch vorgeworden wird, hat die Glaubenskongregation in Rom Bischof Dr. Stephan Ackermann angewiesen, einen „Strafprozess auf dem Gerichtsweg“ gegen den Mann zu führen. Das Bistum hatte eine kirchenrechtliche Voruntersuchung Anfang 2021 abgeschlossen und das Ergebnis nach Rom gemeldet. Der Empfehlung des Bischofs folgend hat die Glaubenskongregation nun einen gerichtlichen Strafprozess angeordnet.

Dazu wird Bischof Ackermann ein unabhängiges Richtergremium einsetzen mit Personen, die nicht zum Bistum Trier gehören. Sie werden somit nicht aus dem Kreis der Richter des Bischöflichen Offizialats ausgewählt und sind auch keine Priester des Bistums Trier. Das Verfahren zur Zusammenstellung dieses Richterkollegiums läuft. Die Beteiligten an dem Fall sowie die Pfarreiengemeinschaft, in der der Beschuldigte tätig war, sind informiert.

(JR)