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Für jede Pfarrei eine Kirchengemeinde – Verwaltungsräte sind gefragt:Synodenumsetzung: Vorentscheidung zur Vermögensfrage

In den Resonanzveranstaltungen zur Raumgliederung ist eine Frage immer wieder gestellt worden: Was passiert mit dem Vermögen der Pfarreien? Die Bistumsleitung nimmt dieses Anliegen sehr ernst und hat jetzt eine Vorentscheidung getroffen.
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Datum:
23. Juni 2017
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – In den Resonanzveranstaltungen zur Raumgliederung ist eine Frage immer wieder gestellt worden: Was passiert mit dem Vermögen der Pfarreien? Die Bistumsleitung nimmt dieses Anliegen sehr ernst: „Über Jahre haben Menschen das ihnen anvertraute kirchliche Vermögen mit großer Sorgfalt und Umsicht verwaltet, viele auch in schwierigen finanziellen Situationen.“ Die Bistumsleitung hat jetzt eine Vorentscheidung zur Vermögensfrage getroffen: Für jede Pfarrei der Zukunft wird eine Kirchengemeinde errichtet. Es gehe nicht darum, jetzt einfach alles „in einen Topf zu werfen“, betont Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg. „Wir möchten, dass die Verantwortung vor Ort bleibt – in einem guten Zusammenspiel von ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden.“ Auch in den Kirchengemeinden der Pfarrei der Zukunft werde es möglich sein, Zweckbindungen zu setzen, und sich auch finanziell für eine bestimmte Aktion oder ein Gebäude einzusetzen. „Gleichzeitig bauen wir darauf, dass sich die Menschen in den Pfarreien der Zukunft als Teil dieser Einheit verstehen und dafür Sorge tragen wollen, dass die Kirchengemeinde insgesamt finanziell so gut aufgestellt ist, dass das kirchliche Leben an ganz vielen Orten und in ganz unterschiedlichen Formen möglich ist.“

Eine Pfarrei - eine Kirchengemeinde

Konkret sieht der Vorschlag vor, die gegenwärtigen Kirchengemeinden sowie die Kirchengemeindeverbände als Rechtsform abzulösen. An ihre Stelle tritt für jede Pfarrei der Zukunft eine Kirchengemeinde. Der Generalvikar erläutert: „Dieser Ansatz folgt den Grundlinien der Synode. So wie wir uns für die Pastoral vorstellen, dass die Menschen in den weiten Räumen netzwerkartig zusammenarbeiten, so möchten wir auch bei den finanziellen Fragen die Menschen vor Ort in der Verantwortung lassen und sie in diesen Fragen unterstützen.“ Von Plettenberg sieht unter anderem zwei Vorteile: Die Pfarrer werden von Verwaltungsaufgaben entlastet. Und von Seiten des Bistums kann die bisherige Verwaltungsunterstützung für eine kleinteilige Struktur durch ein neues System ersetzt werden, das mehr Qualität bei geringeren Kosten ermöglicht.

Der genaue Weg zu diesem Modell werde jetzt erarbeitet. Es sollen unter anderem Regeln festgelegt werden, nach denen die Vermögensinteressen der gegenwärtigen Kirchengemeinden und der Pfarreien der Zukunft ausbalanciert werden. Auch sollen die gegenwärtigen Kirchengemeinden etwa ‚ihrem‘ Vermögen Herkunft und Bestimmung ein Stück weit mitgeben können.

Von Plettenberg betont, man habe auch die Möglichkeit geprüft, zunächst lediglich die bestehenden Kirchengemeindeverbände aufzulösen und zu jeder Pfarrei der Zukunft einen neuen zu bilden. Bei diesem Modell wären die bisherigen Kirchengemeinden als Rechtsform erhalten geblieben und hätten erst auf längere Sicht freiwillig oder aus wirtschaftlicher Not nach und nach fusionieren können. „Uns ist bewusst, dass dieser Ansatz auf den ersten Blick vielleicht eine größere Akzeptanz finden würde“, sagt von Plettenberg. „Aber er würde eine konsequente Umsetzung der Synode verhindern. Die Kirchengemeinden (zur Begriffsklärung siehe Info am Ende) wären von der Pfarrei der Zukunft abgekoppelt worden. Dauerkonflikte um die Verteilung der Ressourcen würden entstehen; zudem müssten wir zwei Verwaltungssysteme parallel betreiben.“    

Rückmeldung erwünscht - Veranstaltungen geplant

Unterstützt wird die Bistumsleitung in ihrem Vorschlag von den Dechanten des Bistums sowie dem Kirchensteuerrat. Der Vorschlag wird derzeit unter anderem den Pfarrern und Verwaltungsräten im Bistum bekannt gemacht. Im September soll es neun Informationsveranstaltungen geben, zu denen vor allem die Mitglieder der Verwaltungsräte eingeladen sind, aber auch alle anderen Interessierten. Dort wird die geplante Vorgehensweise zur Umsetzung des Modells vorgestellt und diskutiert. Zudem soll es zeitgleich möglich sein, über weitere Kanäle Rückmeldung zu geben. Diese Hinweise können den Ansatz hinsichtlich der Zweckbindung von Vermögensbestandteilen und hinsichtlich der Mitgestaltungsmöglichkeiten von Ehrenamtlichen bei Vermögensfragen noch verändern. Am 24. November tagen dann erneut die diözesanen Räte mit der Bistumsleitung zur Raumgliederung und der Vermögensfrage. Im Anschluss daran entscheidet Bischof Dr. Stephan Ackermann.

Das Informationspapier zur Vermögensfrage ist hier zu finden.

(JR)

Information: Jede „Pfarrei“ muss, um (vermögens-)rechtlich handlungsfähig zu sein, Rechtspersönlichkeit erlangen. Für den kirchlichen Rechtsbereich erhält sie diese Rechtspersönlichkeit gemäß can. 515 §3 CIC mit ihrer Errichtung durch den Bischof. Für den weltlichen Rechtsbereich muss sie nach geltendem Staatskirchenrecht durch den Bischof zusätzlich noch als eine Körperschaft öffentlichen Rechts errichtet werden.