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In der nächsten Bistums-KODA gibt es Platz für gewerkschaftliche Vertreter:Wenn die Gewerkschaften mit am Tisch sitzen

In der paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Seite besetzten kirchlichen Tarifkommission können ab Ende des Jahres auch Gewerkschaften vertreten sein und mitarbeiten.
Datum:
24. Feb. 2017
Von:
Bischöfliche Pressestelle
Nach vier Jahren endet die Amtszeit der gegenwärtigen Bistums-Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts im Dezember 2017. Dann wählen die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Vertreterinnen und Vertreter; diese werden am 19.12.2017 mit der gleich starken Vertretung der Dienstgeber-Seite zusammentreten und sich als neue Bistums-KODA konstituieren. Andrea Hoffmann-Göritz (Saarbrücken) ist Vorsitzende der amtierenden Bistums-KODA und Mitglied der Mitarbeiterseite. Hoffmann-Göritz weist auf eine wichtige Neuerung hin: Anders als bisher haben ab 2017 auch anerkannte Gewerkschaften die Möglichkeit, eigene Vertreterinnen und Vertreter für die Dienstnehmerseite in die Bistums-KODA zu entsenden. Das Verfahren regelt die „Entsendeordnung“ (Kirchliches Amtsblatt 2016 Nr. 154). Danach können Gewerkschaften Vertreterinnen und Vertreter entsenden, wenn sie nach ihrer Satzung für Regelungsbereiche der Bistums-KODA Trier „örtlich und sachlich zuständig“ sind. Die betreffenden Gewerkschaften sind eingeladen, sich an der Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Bistums-KODA zu beteiligen und dies dem Vorsitzenden der KODA-Wahlkommission noch im März oder April schriftlich mitzuteilen. Wie viele Vertreterinnen und Vertreter die Gewerkschaften entsenden können, entscheidet sich grundsätzlich danach, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums und der kirchlichen Einrichtungen am Entsendungs-Tag Mitglied der jeweiligen Gewerkschaft(en) sind; allgemein spricht man da von „Organisationsstärke“. Ungeachtet der jeweiligen Organisationsstärke ist aber gewährleistet, dass mindestens ein Sitz auf der KODA-Mitarbeiterseite zusätzlich für die Gewerkschaften vorgehalten wird. Die schriftliche Anzeige der Gewerkschaft muss bis zum 2. Mai 2017 beim Vorsitzenden der KODA-Wahlkommission, c/o KODA-Geschäftsstelle, Mustorstraße 2, 54290 Trier, eingegangen sein.

Die Bistums-KODA ist die Bistumskommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts. Sie ist paritätisch besetzt mit Vertretern / Vertreterinnen der kirchlichen Dienstgeber (Bistum, Pfarreien, andere Einrichtungen) und gewählten Vertreterinnen und Vertretern der DienstnehmerInnen. Für den Bereich der Caritas gibt es eine eigene „Arbeitsrechtliche Kommission“ mit ähnlichen Zuständigkeiten. – Die KODA berät und beschließt über alle Fragen des Arbeits- und Tarifrechts für den kirchlichen Bereich. Beschlüsse brauchen eine Dreiviertelmehrheit, damit der Bischof sie als Gesetz in Kraft setzen kann. Damit ist eine gleichberechtigte Beteiligung beider Seiten gewährleistet.