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Bistum Trier stellt Ergebnisse der Anhörung und Umgang damit vor:„Wir liegen richtig mit der Umsetzung der Synode“

Die Ergebnisse der Anhörung liegen vor. Am Samstag hat die Bistumsleitung vorgestellt, welche Schlüsse sie daraus zieht.
Manfred Thesing, Rita Schneider-Zuche, Generalvikar Ulrich von Plettenberg und Pfr. Thomas Darscheid (vlnr) nach dem Treffen der diözesanen Gremien
Datum:
19. Aug. 2019
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – 12 Prozent „sehr positiv“, 20 Prozent „positiv“, 14 Prozent „eher negativ“, 23 Prozent „sehr negativ“ und 31 Prozent „neutral“: So bewerten die befragten Pfarrgemeinde-, Pfarreien-, Verwaltungs-, Kirchengemeinde- und Dekanatsräte sowie Pfarrer und Dechanten die Pläne zur Umsetzung der Bistumssynode. Dieses Ergebnis aus der kirchenrechtlich vorgesehenen Anhörung hat Dr. Martin Messingschlager vom PRAGMA Institut Reutlingen am 17. August den diözesanen Räten und Vertretungen der Berufsgruppen im Bistum Trier vorgestellt. Mit 1.794 Stellungnahmen und einer rund 95-prozentigen Beteiligung der Räte spreche man „statistisch gesehen von einer Vollerhebung“, sagte Messingschlager. Das erhöhe die Aussagekraft. Die Trends, die er im Juni vorgestellt hatte, hätten sich „nachhaltig bestätigt“.

Eine massive Ablehnung liege bei etwa 20 Prozent der Befragten vor. In der Gruppe der Pfarrer und Verwaltungsräte sei die Quote höher als etwa bei Pfarr- und Kirchengemeinderäten. Kritisch benannt würden etwa mögliche weite Wege in der Seelsorge oder der drohende Verlust von Identität. Fragen zur Arbeitsweise der Gremien oder dem Zusammenspiel der verschiedenen Organe wurden ebenso formuliert wie an manchen Stellen Unzufriedenheit mit dem Raumzuschnitt oder der geplanten Vermögensverwaltung. Auch die Angst der Überforderung von Ehrenamtlichen oder eine Distanz zwischen Leitungsteam und Pfarrei zeigte sich in den Stellungnahmen. Ein sehr offensichtlich und oft genannter Kritikpunkt war das geplante Einkammersystem für den Rat der Pfarrei. Positiv ist hervorzuheben, dass 82 Prozent der Stellungnahmen sich in unterschiedlicher Weise auf Orte von Kirche beziehen. Auch sei der Blick auf das Thema „Ehrenamt“ sehr stark wahrnehmbar, erläuterte Messingschlager.

Beteiligung übertrifft Erwartungen

Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg zeigte sich sehr erfreut über die hohe Beteiligung an der Anhörung, sie „übertrifft meine Erwartungen“. Die Anhörung sei keineswegs nur ein formal notwendiger Akt gewesen, betonte er. Bischof und Bistumsleitung nähmen die Ergebnisse sehr ernst. Es gebe drei Möglichkeiten, mit den genannten Kritikpunkten und Themen umzugehen: Zum einen gelte es die Punkte zu identifizieren, bei denen aufgrund der Rückmeldungen eine Veränderung sinnvoll erscheint. Hier nannte Plettenberg vor allem das Rätesystem. Zweitens gebe es zahlreiche Themen, zu denen verstärkt Kommunikation notwendig sei: etwa was die Aufgaben und Anforderungen an die Ehrenamtlichen im Rat der Pfarrei, im Leitungsteam, den Verwaltungsteams oder in den Orten von Kirche angehe; oder zu den Übergangsregelungen. Plettenberg kündigte an, dass die dazu nötigen Wahl- und Geschäftsordnungen zeitnah fertiggestellt werden; für die Verwaltungsteams werde es eine Auflistung von möglichen Aufgaben geben. Andere Festlegungen wolle die Bistumsleitung nicht aufgeben, etwa die Freiheitsgrade bei den Orten von Kirche. Hier gelte es, die Kritik auszuhalten und gemeinsam im Tun zu lernen. Aufgrund der Stellungnahme des Katholikenrats und den Rückmeldungen aus der Anhörung schlage die Bistumsleitung ein verändertes Rätesystem vor, erläuterte der Generalvikar. Zwar soll es weiterhin einen Rat der Pfarrei geben, jedoch mit zwei eigenständigen Kammern. Pastoral- und Vermögenskammer könnten so themenspezifischer arbeiten; gleichzeitig gebe es jedoch gemeinsame Aufgaben für den Rat wie die Schwerpunktsetzung für das seelsorgliche und kirchliche Handeln in der Pfarrei, Haushaltsplanung und übergeordnete Vermögensverwaltung oder die Wahl der ehrenamtlichen Mitglieder im Leitungsteam. Der Vorsitz in der Pastoralkammer ist bei einem Laien, der Vorsitz der Vermögenskammer beim Pfarrer im Leitungsteam angesiedelt. Den Ratsvorsitz soll der/die Vorsitzende der Pastoralkammer führen.

Diözesane Gremien stimmen zu und geben weitere Beratungspunkte mit

Die diözesanen Gremien und Vertretungen der Berufsgruppen votierten mit großer Mehrheit bei einigen Ablehnungen und Enthaltungen dafür, dass die Bistumsleitung wie vorgeschlagen weiterarbeitet. Diskutiert wurden vor allem die Frage der Urwahl, ob der Pfarrer zwingend den Vorsitz in der Vermögenskammer führen muss, die Größe der beiden Kammern sowie die Verortung von bindenden Beschlüssen. Die Vertretungen der diözesanen Gremien zeigten sich am Ende der Beratungen zufrieden. Manfred Thesing (Katholikenrat) sagte, es sei „eine Menge in Bewegung gekommen“. Er sei froh, dass die Bistumsleitung den Vorschlag zum Rätesystem verändert habe. Weil durch das System der zwei Kammern ein spezifischeres Arbeiten möglich sei, sei er zuversichtlich, dass sich viele Ehrenamtliche für diese Aufgaben gewinnen ließen. Rita Schneider-Zuche (Pastoralrat) nannte die im Zuge der Anhörung erfolgte Auseinandersetzung mit dem Konzept der „Orte von Kirche“ sehr ermutigend. Durch die formale Anhörung sei es zu einer inhaltlichen Diskussion gekommen, die zwischen Chance und Furcht pendele: der Freude an neuen pastoralen Konzepten vor Ort und der Furcht vor zu wenig oder zu viel Regulierung. Pfarrer Thomas Darscheid (Priesterrat) wertete die etwas höhere negative Einschätzung durch die Pfarrer als hohe Aufmerksamkeit für die Themen der Synodenumsetzung. Für die Priester bedeute die Umsetzung viel Veränderung, etwa was ihre Rolle und Aufgaben angehe. Auch sei die Frage der Beheimatung durchaus virulent (vgl. Positionspapier der Plattform P). Er gab der Bistumsleitung vor allem die Frage nach dem Pfarrer als Vorsitzendem der Vermögenskammer als Diskussionspunkt mit auf den Weg.

Bischof Ackermann sprach am Beginn und am Ende des Treffens.

Dank für Bereitschaft, sich zu beteiligen

Bischof Dr. Stephan Ackermann dankte den Anwesenden für ihr Kommen und die Beratungen. Er würdigte alle, die an der Erarbeitung des „Ersten Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode“ beteiligt sind sowie alle, die sich an der Anhörung beteiligt hatten. Sehr viele Menschen hätten sich darauf eingelassen und ein Votum angegeben: „Das war eine Riesen-Arbeit!“ Denn es sei nicht nur darum gegangen, Formulare auszufüllen. Viele hätten ihm gesagt, dass sie im Zuge der Anhörung auch intensiv diskutiert hätten, wozu sie in ihren jeweiligen Räumen Kirche sein wollten. Er sei nach wie vor der Überzeugung: „Wir liegen richtig mit der Synode in der Fortschreibung durch die Umsetzung.“ Die Perspektivwechsel seien nicht nur „ein wenig umdrehen“, sondern echte Musterunterbrechungen. „Wir ringen weiter um die fruchtbarsten Lösungen, die Akzeptanz finden und nach vorne weisen.“

Die Voten und Beratungspunkte, die die Gremien der Bistumsleitung mitgegeben haben, werden bis Anfang September in das Gesetz eingearbeitet. Danach wird es den Landesregierungen Rheinland-Pfalz und Saarland vorgelegt, so dass Bischof Ackermann es Mitte Oktober in Kraft setzen kann. Zum 1. Oktober sollen die Leitungsteams der ersten 15 Pfarreien feststehen. Es folgt eine kurze Anhörungsphase zu den Dekreten für die 15 Pfarreien, die zum 1. Januar errichtet werden sollen. Deren Erlass ist für November vorgesehen.

(JR)

Die einleitenden Worte und der Vortrag beginnen bei Minute 12:00'

Auf der Themenseite zum Anhörungsverfahren haben wir für Sie die Informationen gebündelt. Hier finden Sie mehr dazu.