Mehrfach straffällig gewordener Priester ist aus dem Klerikerstand entlassen:Wunsch nach Verantwortungsübernahme
Trier – Papst Franziskus hat einen Ruhestandspriester des Bistums Trier aus dem Klerikerstand entlassen. Die Entscheidung ist zum 22.04.2022 rechtskräftig.
Der Mann war 1994 von einem staatlichen Gericht wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei einem anschließenden pastoralen Einsatz im Ausland beging er Ende der 1990er Jahre erneut sexuellen Missbrauch. Nach einer Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft 2012 und der Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung hatte das Bistum ein außergerichtliches kirchliches Strafverfahren auf dem Verwaltungsweg gegen den Mann geführt. Dieses Verfahren schloss 2014 ab mit der Feststellung der Schuld. Dem Priester wurde die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes dauerhaft untersagt, ebenso erhielt er ein Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen und das Verbot, das Gebiet der Diözese zu verlassen, sowie eine Kürzung seiner Bezüge. Eine während des Verfahrens eingegangene weitere Meldung veränderte das Strafmaß nicht.
2021 meldeten sich weitere Betroffene mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs, die sich auf die späten 1970er bis Anfang der 1990er Jahre bezogen. Infolge dessen ordnete Bischof Dr. Stephan Ackermann die Durchführung einer erneuten kirchenrechtlichen Voruntersuchung an. Das Bistum übergab die Meldungen an die Staatsanwaltschaft. Ebenso informierte der Bischof die römische Glaubenskongregation. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Verfahren wegen Verjährung eingestellt hat, wurde die kirchenrechtliche Voruntersuchung weitergeführt und endete im Januar 2022 mit der Feststellung des mehrfachen, teils schweren sexuellen Missbrauchs. Das Ergebnis wurde der römischen Glaubenskongregation gemeldet.
Bevor der Fall durch die Glaubenskongregation näher geprüft und von ihr die Durchführung eines weiteren kirchlichen Strafverfahrens angeordnet worden ist, hat der Mann um die Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten. Auf diese Möglichkeit wurde der Beschuldigte gemäß den geltenden kirchenrechtlichen Normen und den Weisungen der Glaubenskongregation hingewiesen [vgl. Art. 27 SST (2021) und Vademecum, Nr. 157]. Verbunden mit der Bitte waren ein Schuldanerkenntnis und der Wunsch, moralische wie finanzielle Verantwortung für die schweren Straftaten zu übernehmen. Papst Franziskus hat diesem Antrag auf Entlassung entsprochen. Durch die Entlassung aus dem Klerikerstand kommt es nun zu keinem kirchlichen Strafverfahren mehr; die betroffenen Personen müssen infolgedessen nicht mehr als Zeugen aussagen. Die auf Antrag gewährte Entlassung entspricht in der Wirkung dem, was am Ende eines kirchlichen Strafverfahrens als weitest gehende Strafe hätte verfügt werden können.
(JR)