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Bischöflicher Stuhl, Priesterseminar, Hohe Domkirche und Domkapitel legen Bilanz offen:Zugesagte Abschlüsse sind öffentlich

Bischöflicher Stuhl, Priesterseminar, Hohe Domkirche und Domkapitel legen ihre Bilanz offen.
Datum:
7. Juli 2022
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – Bei der Vorstellung des Geschäftsberichtes 2021 und der Haushaltsplanung 2022 lagen sie noch nicht vor: Jetzt hat das Bistum die zugesagten Abschlüsse des Bischöflichen Stuhls, des Priesterseminars, der Hohen Domkirche und des Trierer Domkapitels für das Rechnungsjahr 2020 öffentlich zugänglich gemacht. Beim Bischöflichen Stuhl, dem Priesterseminar, der Hohen Domkirche und dem Domkapitel handelt es sich um Körperschaften des Öffentlichen Rechts gemäß der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz. Sie sind rechtlich unabhängig vom Bistum Trier.

Der Bischöfliche Stuhl wird vertreten und verwaltet vom Bischof, der mit der Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben auch andere betrauen kann. In der Regel vertritt der Bischöfliche Generalvikar den Bischof. Der jeweilige Finanzdirektor oder die Finanzdirektorin des Bistums ist Ökonom des Bischöflichen Stuhls. Mittel des Bischöflichen Stuhls werden etwa für die finanzielle Leistungen zur Anerkennung des Leids von Betroffenen sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier verwendet. 

Das Bischöfliche Priesterseminar ist die Ausbildungsstätte des Bistums für Priesteramtskandidaten, die keinem Orden angehören. Es unterliegt der Vertretung und Verwaltung durch den Regens und eines Verwaltungsrates. Der Ökonom nimmt die laufenden Geschäfte im Rahmen der Verwaltung wahr.

Das Domkapitel ist ein Kollegium von Diözesangeistlichen, dessen wesentliche Aufgaben die Feier der Gottesdienste in der Domkirche, die Wahl des Diözesanbischofs und die Verwaltung des Vermögens der Hohen Domkirche und des Domkapitels sind. Beide Körperschaften, die Domkirche und das Domkapitel, werden in einem Jahresabschluss zusammengefasst dargestellt. Der Dompropst ist Vorsitzender des Domkapitels und vertritt es nach außen. Er ist auch verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse des Domkapitels und nimmt die laufenden Geschäfte wahr.

Das Vermögen von Bischöflichem Stuhl, Priesterseminar, Hoher Domkirche und Domkapitel besteht aus Immobilien, Kapitalanlagen, Darlehensforderungen und Guthaben bei Kreditinstituten. Bischöflicher Stuhl, Domkirche und Domkapitel betreiben über die Vermögensverwaltung hinaus kein operatives Geschäft, sie sind ausschließlich mit der Verwaltung ihres Vermögens betraut. Die Erträge der Vermögensverwaltung des Priesterseminars dienen zur Erfüllung seiner Aufgaben.

Weitere Informationen sind unter www.bistum-trier.de/bistum-bischof/unser-bistum/finanzen/haushalt-2022-und-geschaeftsbericht-2021 zu finden.
(tef)